Vergütung
Wir arbeiten preistransparent und preisbewusst. Durch ständigen Mandantenkontakt bei der Abrechnung werden wir einer klaren Preisstruktur gerecht. Grundsätzlich gibt es bei uns drei Wege der Vergütung.

 

  • Vertretung vor Gericht
    Die Vergütung für gerichtliche Vertretung wird grundsätzlich streitwertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bemessen. Wer vor einem Gericht klagen will muss zunächst die Kosten des eigenen Anwalts, sowie die Gerichtskosten tragen. Einen Erstattungsanspruch erlangt der Mandant in der Regel bei Gewinn des Prozesses. In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für den Mandanten zu beantragen, sofern die Rechtsverfolgung nicht aussichtslos ist.

 

  • Zeithonorar
    Andere außergerichtliche Tätigkeiten, wie beispielsweise die Vertragsgestaltung, werden nach Zeitaufwand berechnet. Hierbei wird zunächst in Abstimmung mit dem Mandanten ein Konzept erarbeitet, aus dem der Mandant die ihn erwartenden Kosten ersehen kann. Bei der Erstellung einer Immobilien Due Diligence empfiehlt sich die Vereinbarung eines Zeithonorars oder einer Beratungspauschale. Dies zahlt sich vor dem Hintergrund der Beratungshaftpflichtversicherung im Hinblick auf den zukünftigen Erwerb einer Immobilie aus.

 

  • Beratungspauschale
    In gewissen Fällen kann es sich auch lohnen, eine monatliche Beratungspauschale zu vereinbaren.