
Immobilienwirtschafts- und Rechtsberatung
Die Immobilienwirtschafts- und Rechtsberatung ist ein bedeutender Eckpfeiler unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir betreuen umfassend bei dem Erwerb- und der Veräußerung von Grundstücken. Auf Wunsch legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf die korrekte Einschätzung Ihrer Immobilie anhand Sachwert, Ertragswert und Vergleichswertverfahren.
Im Baurecht umfasst unsere Tätigkeit das öffentliche, das private Baurecht, sowie das Architekten- und Ingenieurrecht. Wir beraten Unternehmen der Bauwirtschaft ebenso wie Architekten- und Ingenieurgesellschaften sowie Bauherren von der Planungsphase bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit.
Immobilien können nicht ohne Verträge und Gesetze betrieben werden. Es gäbe keinen Mietvertrag, kein Grundbuch keine Betriebskostenabrechnung oder ein nachweisbares Eigentum. Für viele ist der Immobilienerwerb im Leben einmalig. Gerade im Vorfeld des Immobilienerwerbes wird nicht genau untersucht, welche rechtlichen und tatsächlichen Belastungen mit dem Erwerb verknüpft sind.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Immobilienwertermittlung
- rechtliche due diligence des Immobilienerwerbs
- Reinertragsprüfung: Abgrenzung Kaufvererwerbsnebenkosten, Bruttowarm- Miete, Nettokaltmiete, Wohngeld, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten etc.
- Gestaltung von Kaufverträgen beim privaten und gewerblichen Erwerb und Verkauf von Immobilien;
- Vermietung von Immobilien zu gewerblichen und Wohnzwecken; Mietvertragsprüfung
- WEG-Verfahren;
- Erstellung „maßgeschneiderter“ Verträge für Bauvorhaben aller Art:
- Bau- und Bauträgerverträge nach BGB und VOB (B);
- Architekten- und Ingenieurverträge;
- baubegleitende Rechtsberatung;
- Gewährleistung beim Bauwerkvertrag.
- Mietanpassung, Mieterhöhungen, Kündigung, Räumung,
- Forderungseinzug, Insolvenzantragstellung
Immobilientransaktionen
Regelmäßig werden durch uns Immobilientransaktionen
vorbereitet und begleitet. Hierbei betreuen wir im Unterschied zu anderen Rechtsanwaltskanzleien in- und ausländische Mandanten nicht nur rechtlich auf allen Gebieten beim
An- und Verkauf von Immobilien in der Bundesrepublik
Deutschland. Mitarbeiter unserer Rechtsanwaltsabteilung verfügen Immobilienwirtschaftliche Hochschulabschlüsse sowie praktische IHK geprüfte Immobilienqualifikationen. Vor diesem Hintergrund führen wir nicht nur die Legal Due Diligence,
sondern auch die Vertragsverhandlungen und die
Vertragsgestaltungen bei Portfoliotransaktionen wie Share- und Asset Deals durch.
Aufgrund der Einbeziehung von unseren unabhängigen Finanzierungsspezialisten mit kreditgebenden Banken führen wir für und mit unseren Mandanten die Verhandlungen und sind in der Lage anhand unterschiedlicher Angebote sinnvolle Lösungen darzustellen.
Vertragsgestaltung
Wenn Sie die Verträge für Bauvorhaben optimal gestalten wollen, dann vertrauen Sie auf unsere Kompetenzen und lassen sich von uns beraten und
vertreten. Wir sichern Ihre Ziele rechtlich ab.
Architekten- Ingenieur und Fachplanerverträge
Anhand von Planungsverträge, die wir mit und für Architekten und Ingenieure stellen wir die Weichen für die Projektziele unserer Mandanten.
Unabhängig, ob diese Bauherren, Planer oder Fachleute sind.
Aufgrund des Immobilienwirtschaftlichen Hintergrundes unseres Anwaltsteams versorgen wir Sie mit Projektsteuerungs- oder Projektmanagementverträge.
Bauträgermodelle
Wir gestalten für unsere Mandanten Bauträgermodelle,
die eine reibungslose Abwicklung gewährleisten und auf
die Anforderungen der Finanzierung abgestimmt sind.
(z.B. Pistoriusgärten in Berlin)
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Unterteilt wird das öffentliche Baurecht in „Bauplanungsrecht“
und „Bauordnungsrecht“. Hierbei
beraten wir Sie bei planungsrechtlichen Vorgaben von Anfang
an. Insbesondere wenn es um die erstmalige Aufstellung oder die Änderung
von unverbindlichen Flächennutzungsplänen oder qualifizierten Bebauungsplänen
durch die jeweilige Kommune geht. Soll ein Bauvorhaben
„rechtssicher“ umgesetzt werden, sind die rechtlichen Vorgaben
genauestens zu prüfen.
Bauverträge
Wir gestalten alle Verträge für Ihre individuellen Bauvorhaben. Darunter fallen
die Generalübernehmer, Nachunternehmerverträge sowie
Pauschal- oder Einheitspreisverträge mit deren
Nachträgen oder Zusatzvereinbarungen. Bei bereits vorhandenen Verträgen
unterstützen wir Sie auch dabei, Bauverträge
oder auch nur einzelne Vertragsklauseln richtig auszulegen.
Baubegleitende Rechtsberatung
Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit Architekten, Ingenieuren und Immobilienwirtschafltern stehen wir rechtsberatend und mit technischem und wirtschaftlichem Verständnis beim Bau an Ihrer Seite. Sie können damit die vertragsgemäße Leistung rechtlich
durchsetzen oder Nachträge abwehren. Zusätzlich können wir Sie
Sie intensiv bei der Abnahme und Übergabe des
gesamten Projektes an Mieter und Erwerber begleiten.
Vergaberecht
Die öffentliche Auftragsvergabe ist streng durch das Vergaberecht geregelt. Öffentliche Bauherren unterstützen wir daher bei der rechtssicheren
Abwicklung von Bauvergaben. Für potentielle Vertragspartner, die Bauunternehmen
Bedeutet dieses eine Unterstützung, ihre einzelfallbezogenen Angebote zu optimieren. Hierunter fällt auch die Formulierung von Vergaberechtsverstößen im Rahmen von Rügen.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?
Kontaktieren Sie uns unter +49 30 34740303 oder direkt per Kontaktformular.
Hoffmann Rechtsanwälte
