Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht beinhaltet vier Rechtsgebiete. Das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und das Recht der Fahrerlaubnis.


Verkehrszivilrecht

Kaum eine Kanzlei lehnt ein verkehrszivilrechtliches Mandat ab. Gleichwohl setzen die meisten Kanzleien nur den von der gegnerischen Versicherung ohnehin anzusetzenden Mindestschadenersatz durch.

Eine unserer Spezialisierungen liegt im Verkehrsrecht. Die Versicherungen zahlen oftmals nur den vom Geschädigten geforderten Betrag. Wenn Ihr Privat Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat und nicht fahrbereit ist, hat der Versicherer Ihnen einen Nutzungsausfall in Höhe von 14 Tagen zu zahlen. Bei gewerblichen Fahrzeugen ist der konkrete Nutzungsausfall nachzuweisen. Hier zeigen wir Ihnen im Einzelfall wie dies zu machen ist. Mithilfe einer Gesamtschadenaufstellung setzen wir Ihre optimalen Schadenersatzinteressen durch.

Was viele nicht wissen: Die Haftpflichtversicherung des Gegners hat auch die Anwaltskosten des schuldlos Geschädigten zu übernehmen, es entstehen durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts keine weiteren Kosten.


Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht ist schneller eröffnet als man denkt. Sie es im Rahmen eines Unerlaubten Entfernen vom Unfallort § 142 StGB, weil man eine Beschädigung beim Ausparken nicht bemerkt hat. Wenn hier nicht übereifrig zum Geschehen ausgesagt wurde, ist durch den Anwalt eine sinnvolle Einlassung möglich, die nicht durch die Staatsanwaltschaft angezweifelt werden kann. Oder ein anderer Verkehrsteilnehmer vermeintlich geschnitten wurde, § 240 StGB. Handelt es sich um einen Unfall mit Verletzten, so kommt die Körperverletzung §§ 223, 229, 230 StGB zur Prüfung. Wurde eventuell nach einem Streit das gegnerische Fahrzeug gerammt so steht schnell der Vorwurf eines gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr § 315b StGB. Auch beim Einschlafen am Steuer liegt schnell der Vorwurf einer Gefährdung des Straßenverkehrs vor, 315c StGB. Hier kann sich der Mandant ohne Konsultation eines Anwalts nur um „Kopf und Kragen“ reden.

Die meisten Fälle betreffen jedoch die Alkoholdelikte, wie den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB oder den Vollrausch § 323a StGB. Hier bedarf es einer konkreten Analyse und Absprache mit seinem Anwalt, um ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern.

Wir sind auf die Verteidigung in Strafsachen und Verkehrsstrafsachen spezialisiert und erarbeiten gerne zusammen mit Ihnen einen Lösungsweg. Ihre Rechtschutzversicherung zahlt in vielen Fällen die für die Verteidigung anfallenden Kosten.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Prägend für das Ordnungswidrigkeitenrecht sind Bußgeldbescheide und Anhörungen.

Hier gilt wie im Strafrecht die goldene Regel: Sprich früh und zuerst mit deinem Anwalt. Ein Eingeständnis, eine falsche Reaktion, wie etwa eine zu detaillierte Leugnung können nachteilig ausgelegt werden. Häufig liegen kaum gerichtsfeste Beweise oder Zeugen vor. Dies kann jedoch nur ein Verteidiger nach Einsicht der Akte beurteilen. Aus unserer Praxis heraus können wir sagen, dass es keine aussichtslosen Fälle gibt. Insbesondere in Bußgeldsachen gibt es viele Fehlerquellen und Widersprüche die eine Einstellung bewirken können.

In Bußgeldsachen werden die anfallenden Kosten meistens von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Die ADAC Plus Mitgliedschaft beinhaltet in der Regel auch eine solche Rechtschutzversicherung. Die Deckungszusage Ihrer Versicherung holen wir gerne für Sie ein.


Recht der Fahrerlaubnis

Das Recht der Fahrerlaubnis ist sehr umfangreich und speziell.

Welche Erkenntnisquellen der Behörde existieren? Was wenn die Anhörungspflicht nicht bevolgt wurde? Welche Rechtsbehelfe können eingelegt werden? Zählt eine Entziehungsverfügung bereits für das Fahrverbot? Wann erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit? Betäubungsmittel nach § 14 FeV, wie lange sind Drogen nachweisbar und wodurch? Wie entgeht man einer MPU und wie kann man sich auf eine Begutachtung vorbereiten? Neuerteilung der Fahrerlaubnis § 20 FeV;

Fahrerlaubnis auf Probe § 2a StVG; Zuwiderhandlungen in der Probezeit.

Das Europarecht (EU) spielt in diesem Bereich seit einigen Jahren eine große Rolle. Darf ein Deutscher, gegen den eine MPU in Deutschland angeordnet wurde, in der Bundesrepublik mit einem österreichischen tschechischen oder polnischen Führerschein ein Kraftfahrzeug führen?

In allen Fragen rund um Ihren Führerschein stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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